Das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO …?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, denn es handelt sich um ein Jedermann-Festnahmerecht. Anders sieht es bei § 127 Abs. 2 StPO aus.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.