Das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO …?
vorherige Frage nächste FrageNein, mittels des Festnahmerechts darf man grundsätzlich nur in die körperliche Fortbewegungs-freiheit des Festgenommenen eingreifen. Daher sind auch nur geringe, damit verbundene Verletzungshandlungen zulässig.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.