Wenn ein Täter jemanden durch Gewalt dazu zwingt, eine rechtswidrige Tat zu begehen, befindet sich der Gezwungene …?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut! Der Nötigungsnotstand wird nach h.M. vom entschuldigenden Notstand nach § 35 Abs. 1 StGB umfasst.
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