Eisenbahnweichen sind falsch gestellt, und ein Güterzug droht in einen überfüllten Personenzug hineinzurasen. Ein Weichensteller erkennt dies und leitet den Güterzug auf ein Nebengleis um, wobei zwei Gleisarbeiter zu Tode kommen. Was ist hier einschlägig?
vorherige Frage nächste FrageGut erkannt. Der sogenannte übergesetzliche Notstand schließt eine Lücke der §§ 34, 35 StGB und setzt eine nicht hinzunehmende und auch nicht anders zu verhindernde Lebensgefahr voraus. Außerdem muss das vom Täter verhinderte das durch ihn angerichtete Übel überwiegen. Schließlich muss der Täter alle Umstände kennen und aus Gewissensnöten mit Übelverringerungswillen handeln. Die Rechtsprechung verlangt hierbei eine gewissenhafte Prüfung der Notstandslage.
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