Eisenbahnweichen sind falsch gestellt, und ein Güterzug droht in einen überfüllten Personenzug hineinzurasen. Ein Weichensteller erkennt dies und leitet den Güterzug auf ein Nebengleis um, wobei zwei Gleisarbeiter zu Tode kommen. Was ist hier einschlägig?
vorherige Frage nächste FrageNicht ganz. Der entschuldigende Notstand greift hier nicht ein, weil die Fahrgäste im Personenzug nicht zum von § 35 StGB genannten Personenkreis gehören. § 35 StGB nennt außer dem Täter selber noch dessen Angehörige und andere ihm nahestehende Personen.
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