Was sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als gerechtfertigt an?
vorherige Frage nächste FrageDas stimmt leider nicht, denn die Kündigung war nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unzulässig, so der EGMR, Urt. v. 21.07.2011, Az. 28274/08.
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