Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs.1 Satz 1 GG) ist in einem demokratischen Staat ein essentielles Grundrecht. Dementsprechend ist ihr Schutz sehr weitgehend. Was ist aber bereits begrifflich keine "Meinung"?
vorherige Frage nächste FrageDas ist nicht zutreffend. Die Meinungsfreiheit wird zwar durch die Strafnorm des § 185 StGB beschränkt, allerdings fällt die Beleidigung als solche nicht von vorneherein aus dem Begriff der "Meinung" heraus.
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