Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs.1 Satz 1 GG) ist in einem demokratischen Staat ein essentielles Grundrecht. Dementsprechend ist ihr Schutz sehr weitgehend. Was ist aber bereits begrifflich keine "Meinung"?
vorherige Frage nächste FrageNein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1972 geurteilt: "In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge ist jede Meinung, auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig."
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