Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass Grundrechte nur insoweit beschränkt werden dürfen, als es zur Erreichung eines verfassungsmäßigen Zweckes unbedingt erforderlich ist (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Welche der im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen ist keine der Verhältnismäßigkeit?
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