Grundrechte unterliegen Schranken, das weiß man noch aus der Vorlesung im ersten Semester. Welches Grundrecht aber gilt nach herrschender Meinung als schrankenlos?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, das Recht der Meinungsfreiheit unterliegt bereits gem. Art. 5 Abs. 2 GG einem Gesetzesvorbehalt.
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