Welche der folgenden Regelungen oder Maßnahmen sind nicht lediglich Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 GG?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Hierbei kann es sich um eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG handeln.
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