Public Viewing kann untersagt werden. Wo ist das geregelt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Fußballspiele genießen keinen Urheberschutz, deshalb werden bei der Übertragung eines Spiels auch grundsätzlich keine Urheberrechte der FIFA verletzt. Beim Public Viewing ist aber § 87 UrhG einschlägig: Er regelt das sogenannte Senderecht, das in erster Linie den Sendern zusteht, die die Fernsehbilder produzieren. Die Sender, die das Senderecht innehaben, können ein Public Viewing untersagen, für das ein Eintrittsgeld verlangt wird. Alle anderen Public-Viewing-Veranstaltungen bedürfen keiner Erlaubnis und dürfen auch nicht durch die Rechteinhaber untersagt werden.
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