Alle sind im Fußballfieber! Grund genug, einmal die rechtlichen Aspekte beim Fußball zu betrachten. Welche Regelungen gelten beim Public Viewing? Wie kann ein Metzger seine Grill-Würstchen zur Weltmeisterschaft nennen, ohne Probleme mit den FIFA-Anwälten zu bekommen? Und muss ein Fußballspieler für eine Blutgrätsche Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen? Testen Sie Ihr Wissen im neuen LTO-Rechtsquiz!
Süßigkeiten, Knabbereien oder Würstchen – alles gibt es derzeit auch in einer Weltmeisterschafts-Ausführung. Wie darf ein Metzger seine Würstchen nennen, ohne in Konflikt mit den FIFA-Markenrechten zu kommen?
nächste FrageRichtig! Diesen Begriff darf der Metzger bedenkenlos benutzen, weil er keine Verbindung zur FIFA oder zur WM 2014 zieht, sondern nur zu den Fans.
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