Ein Verbrechen begeht, wer die in § 306a Abs. 1 StGB bezeichneten Wohngebäude, Kirchen und ähnliches anzündet, auch wenn sich darin keine Menschen befinden. Diese Delikte nennt man dogmatisch…
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Es kommt also nicht darauf an, dass eine Gefahr für Menschen im Einzelfall eingetreten ist, sondern, dass die Möglichkeit hierzu geschaffen wurde.
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