Wie beurteilt die Rechtsprechung eine Einwilligung des Eigentümers der in Brand gesetzten Sache bei der einfachen Brandstiftung nach § 306 StGB?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Nach Auffassung der Rechtsprechung (z.B. BGH, Urt. v. 24.11.2005, Az. 1 StR 169/05) ist nur fremdes Eigentum das Schutzobjekt von § 306 Abs. 1 StGB. Es liegt nach dieser Auffassung ein disponibles Rechtsgut vor.
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