§ 306 Abs. 1 StGB, der unter anderem das Anzünden von Hütten, Warenlagern und Maschinen bestraft, muss ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Die Tatobjekte des § 306 Abs. 1 Nr. 1-6 StGB müssen wegen der hohen Strafandrohung einen nicht nur unerheblichen Wert haben.
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