Wann sieht das Gesetz keine "tätige Reue" durch das Löschen des Brandes im Sinne des § 306e StGB vor?
vorherige Frage nächste FrageDoch, schauen Sie mal in § 306e Abs. 2 StGB – gerade dann ist es realistisch, dass der Täter größeren Schaden verhindern will!
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