Schickt ein Unternehmer einem Verbraucher eine Gewinnzusage, die den Eindruck erweckt, er habe einen Preis gewonnen, hat dieser einen Anspruch auf den Preis. In welchem Fall verneinte die Rechtsprechung diesen Anspruch aus § 661a BGB?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch, hierbei handelte es sich nach dem AG Bremen um einer Gewinnmitteilung (Urt. v. 10.12.2001, Az. 8 C 0211/01).
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