Schickt ein Unternehmer einem Verbraucher eine Gewinnzusage, die den Eindruck erweckt, er habe einen Preis gewonnen, hat dieser einen Anspruch auf den Preis. In welchem Fall verneinte die Rechtsprechung diesen Anspruch aus § 661a BGB?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Die Werbeeinblendung als Pop-up Fenster ist nach dem LG Köln keine Zusendung im Sinne des § 661a BGB. Es fehle an der erforderlichen Verkörperung (Urt. v. 27.08.2008, Az. 2 O 120/08).
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