Wer bekommt keine zivilrechtliche Bestallung?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Bestallung bedeutet grundsätzlich die Einsetzung als rechtlicher Vertreter. Das Nachlassgericht bestellt einen Nachlasspfleger, §§ 1962, 1789 BGB. Er bekommt eine sogenannte Bestallungsurkunde, § 1791 BGB.
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