Was gilt, wenn bei einem Vertragsschluss etwas "draufgegeben" wird?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt! Die Draufgabe bzw. das Handgeld ist ein (widerlegliches) Zeichen für den Vertragsabschluss, siehe §§ 336 ff. BGB. Sie war früher in ländlichen Gebieten etwa beim Viehkauf verbreitet.
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