In welchem Fall nahm die Rechtsprechung einen Schatzfund an?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch. Hier fehlte es am für einen Schatzfund nach § 984 BGB erforderlichen Verborgensein (OLG Celle, Urt. 27.11.1991, Az. 2 U 22/91).
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