In welchem Fall nahm die Rechtsprechung einen Schatzfund an?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Der Eigentümer der verborgenen Sache darf nämlich nicht mehr zu ermitteln sein, so die Legaldefinition des Schatzes aus § 984 BGB. Siehe LG Düsseldorf, Urt. v. 27.07.2012, Az. 15 O 103/11.
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