Richtlinie EG 1999/44 besagt in Art. 3: "Sämtliche Damen- und Herrenoberbekleidung soll in einer einheitlichen Konfektionsgröße (One size) gefertigt und in den Mitgliedstaaten vertrieben werden." Wahrheit oder Lüge?
vorherige Frage nächste FrageGut erkannt! Zum einen ist in dieser Richtlinie nichts dergleichen geregelt, da es sich um die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie handelt. Zum anderen arbeitet die Europäische Union zwar seit längerem an einer Regelung über einheitliche Konfektionsgrößen, noch ist aber nichts verabschiedet worden.
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