Nach Art. 14 Abs. 2 S. 6 EUV müssen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bei Abstimmungen eine blaue Krawatte tragen, auf der ein Kranz aus zwölf goldenen fünfzackigen Sternen abgebildet ist. Andernfalls wird die Stimme als Enthaltung gewertet. Stimmt das?
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