Ist dies wirklich ein Erwägungsgrund zur EU-Richtlinie EG 2008/120: "Sauen pflegen soziale Kontakte zu anderen Schweinen, wenn sie über ausreichend Bewegungsfreiheit und ein stimulierendes Lebensumfeld verfügen"?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, es handelt sich nämlich um Erwägungsgrund (10) der genannten Richtlinie über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen.
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