Nach der Geschäftsordnung der Europäischen Kommission (Anhang) dürfen die weiblichen Bediensteten der Kommission während der Dienstzeit nur Röcke tragen, die nicht mehr als eine Handbreit über dem Knie enden. Stimmt das?
vorherige Frage nächste FrageDamit liegen Sie richtig! Die besagte Rocklänge ist lediglich eine Knigge-Empfehlung für den Businessbereich und keinesfalls eine verbindliche Regelung für die Kommissionsbediensteten.
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