Die elterliche Sorge beinhaltet unter anderem die Sorge für sämtliche persönlichen Angelegenheiten des Kindes (Personensorge). Was fällt nicht darunter?
vorherige Frage nächste FrageGut erkannt. Dies betrifft die den Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge ebenfalls obliegenden Vermögenssorge. Nach § 1642 BGB haben die Eltern das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.
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