Was ist keine Kindschaftssache im Sinne des FamFG?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut. Dieser Anspruch nach § 1698 BGB ist keine Kindschaftssache im Sinne des § 151 FamFG, sondern eine sonstige Familienstreitsache nach § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG.
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