Was ist keine Kindschaftssache im Sinne des FamFG?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Die Herausgabe des Kindes an den Sorgeberechtigten nach § 1632 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BGB fällt unter § 151 Nr. 3 FamFG und ist eine Kindschaftssache.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.