Was darf man mit dem Handy im Straßenverkehr machen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Auch der Gebrauch als Diktiergerät ist verbotene Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO und zieht eine Geldbuße nach sich, siehe Thüringer OLG, Beschl. v. 31.05.2006, Az. 1 Ss 82/06.
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