Was darf man mit dem Handy im Straßenverkehr machen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, denn der Gebrauch als Navigationshilfe ist ein nach § 23 Abs. 1a StVO verbotenes Benutzen des Mobiltelefons, da ein Abruf von Daten erfolgte (OLG Hamm, Beschl. v. 18.02.2013, Az. 5 RBs 11/139).
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