Was darf man mit dem Handy im Straßenverkehr machen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten?
vorherige Frage nächste FrageTreffer! Allein das Mitführen ist keine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 23 Abs. 1a StVO, wonach der Fahrzeugführer ein Auto- oder Mobiltelefon nicht benutzen darf, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Telefonhörer aufgenommen oder gehalten werden muss.
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