Was gilt für das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Autounfall?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, siehe BGH, Urt. v. 02.03.1982, Az. VI ZR 35/80. In einem solchen Fall muss sich der Geschädigte zeitweise mit einem weniger komfortablen Wagentyp begnügen. Unfallfahrzeug war hier ein amerikanischer Pontiac.
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