Wenn ein Fahranfänger das Auto seiner Mutter benutzt und anschließend wieder brav vor der Garage abstellt, obwohl er weiß, dass sie das nicht möchte, begeht er …?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut! Nach § 248b StGB ist die eigenmächtige Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs gegen den Willen des Berechtigten strafbar. Allerdings müsste die Mutter einen Strafantrag stellen.
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