Wenn ein Fahranfänger das Auto seiner Mutter benutzt und anschließend wieder brav vor der Garage abstellt, obwohl er weiß, dass sie das nicht möchte, begeht er …?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Ein Diebstahl nach §§ 242 Abs. 1, 243 Nr. 1 StGB scheidet aus, da dieser eine Zueignungsabsicht voraussetzt. Die hatte er jedoch nicht, er wollte das Auto lediglich vorübergehend benutzen.
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