Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein in einem Auto abgehörtes Selbstgespräch nicht als Beweismittel verwertet werden durfte (BGH, Urt. v. 22.12.2011, Az. 2 StR 509/10). Er sah den Pkw als …?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, eine Wohnung im Sinn des Art. 13 GG nahm der BGH nicht an.
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