Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein in einem Auto abgehörtes Selbstgespräch nicht als Beweismittel verwertet werden durfte (BGH, Urt. v. 22.12.2011, Az. 2 StR 509/10). Er sah den Pkw als …?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Der BGH sah das "Alleinsein mit sich selber" im Auto als schützenswert an, auch wenn das Gespräch nicht in einer Wohnung im Sinne des Art. 13 GG stattfand.
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