Wechseln wir zum Strafrecht: Welcher Gedankeninhalt eines Getäuschten ist nicht ausreichend, um einen Irrtum im Sinne von § 263 StGB zu bejahen?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, denn auch bei Zweifeln an der Wahrheit des Vorgespiegelten besteht ein Irrtum des Getäuschten, soweit er die Wahrheit der behaupteten Tatsache für möglich hält.
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