In welchem der Fälle liegt ein Erklärungsirrtum vor?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Dass der Analphabet die Urkunde nicht lesen kann, bedeutet nicht, dass er irrt und somit anfechtungsberechtigt ist (LG Köln, Urt. v. 16.04.1986, Az. 10 O 10/86).
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