Welche Theorie zu den Schranken der Berufsfreiheit entwickelte das Bundesverfassungsgericht in seinem Apothekenurteil (Urt. v. 11.06.1958, Az. 1 BvR 596/56)?
vorherige Frage nächste FrageNein, die Theorie vom relativen Wesensgehalt ist es nicht. Danach ist der Wesensgehalt eines Grundrechts solange nicht berührt, wie der Eingriff verhältnismäßig ist. Es gibt dabei keine starren Grenzen.
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