Welche Theorie zu den Schranken der Berufsfreiheit entwickelte das Bundesverfassungsgericht in seinem Apothekenurteil (Urt. v. 11.06.1958, Az. 1 BvR 596/56)?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, die Theorie der Schrankenübertragung suchen wir nicht. Diese besagt, dass man auf sämtliche vorbehaltslos gewährleisteten Grundrechte die Schranken aus Art. 2 Abs. 1 GG oder Art. 5 Abs. 2 GG anwenden soll.
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