Worum ging es im Lüth-Urteil?
vorherige Frage nächste FrageGenau. Nach dem Lüth-Urteil sind Grundrechte zwar primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die Grundrechte enthalten ist aber auch eine objektive Wertordnung, die auf alle Rechtsbereiche ausstrahlt (Urt. v. 15.01.1958, Az. 1 BvR 400/51).
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