Wessen Ungleichbehandlung erklärte das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen für verfassungswidrig?
vorherige Frage zur AuswertungTreffer! So erklärte das Bundesverfassungsgericht z.B. die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer für verfassungswidrig (BVerfG, Beschl. v. 18.07.2012, Az. 1 BvL 16/11). Auch dürfen homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare (BVerfG, Beschl. v. 19.06.2012, Az. 2 BvR 1397/09). Zuletzt erklärte das BVerfG, dass das bisherige Verbot der Sukzessivadoption für Homosexuelle gegen das Recht auf Gleichbehandlung verstoße (Urt. v. 12.02.2013, Az. 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09).
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