Asylbewerber bekamen in Deutschland zuletzt eine monatliche Grundleistung in Höhe von rund EUR 220. Dies wertete das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 als Verstoß wogegen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, es bejahte nämlich einen Verstoß gegen Art. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip. Die bisher – seit 1993 unverändert - gewährten Leistungen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminium, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urt. v. 18.07.2012, Az. 1 BvL 10/10). Der Gesetzgeber müsse daher eine entsprechende Neuregelung schaffen.
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