In welchem Beschluss differenzierte das Bundesverfassungsgericht zwischen einer Enteignung einerseits und Inhalts- sowie Schrankenbestimmungen andererseits?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, der Brokdorf-Beschluss betraf die Versammlungsfreiheit, nicht aber Art. 14 GG, vgl. Beschl. v. 14.05.1985, Az. 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81.
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