In welchem Beschluss differenzierte das Bundesverfassungsgericht zwischen einer Enteignung einerseits und Inhalts- sowie Schrankenbestimmungen andererseits?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, nachzulesen in BVerfG, Beschl. v. 15.07.1981, Az. 1 BvL 77/78.
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