Das sog. Kopftuch-Urteil des BVerfG, nach dem die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin Erfolg hatte, hat für Aufsehen gesorgt. In welchem Bundesland wollte die Lehrerin (mit Kopftuch) unterrichten?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, vgl. Urt. v. 24.09.2003, Az. BvR 2003 1436/02. Danach findet ein Verbot für Lehrkräfte, in der Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Das Verbot verletze die Lehrerin in ihren Grundrechten aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art 4 Abs. 1 und 2 und Art. 33 Abs. 3 des Grundgesetzes.
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