Was ist kein tatbestandsmäßiger Vorteil?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, eine solche Geldzuwendung ist ein Vorteil i.S.d. §§ 331 ff. StGB. Ein Vorteil ist eine Zuwendung, auf die der Begünstigte keinen Anspruch hat und die seine persönliche, rechtliche oder wirtschaftliche Lage objektiv verbessert.
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