Man unterscheidet bei Amtsdelikten zwischen …?
vorherige Frage nächste FrageGut erkannt, auch gebräuchlich ist die Unterscheidung zwischen eigentlichen und uneigentlichen Amtsdelikten. Bei echten Amtsdelikten begründet die Amtsträgereigenschaft die Strafbarkeit, bei unechten wirkt die Amtsträgereigenschaft strafschärfend.
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